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Phase 4 der Kurzarbeit - eine Recherche zu "wann geht es los" und "was ist dabei zu b
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Phase 4 der Kurzarbeit - eine Recherche zu "wann geht es los" und "was ist dabei zu beachten"!

Weil doch schon einige nachgefragt haben, ab wann was verfügbar sein wird bzw. ab wann was wie hochgeladen werden kann, habe ich zwischen gestern und heute ein paar Recherchen angestellt, die allerdings insoweit noch als "unverbindlich" anzusehen sind, Ihnen aber doch ein Stückchen Planungssicherheit geben sollen. Immerhin steht ja auch die Karwoche (sprich: Ostern) vor der Türe.

Aus AMS-Kreisen vernahm ich die Kunde, dass diesmal der Programmieraufwand nicht so hoch sein wird, weshalb damit gerechnet werden darf, dass knapp vor dem 1.4.2021 bereits die ersten Anträge beim AMS gestellt (sprich: hochgeladen) werden könnten (wer das schon vorab machen möchte).

Es werden wieder "Erstanträge" gestellt werden müssen (auch dann, wenn man nahtlos von Phase 3 in Phase 4 gleiten möchte). Man wird aller Voraussicht nach bis Mitte April 2021 Zeit haben, diese Anträge rückwirkend stellen zu können.

Die neuen Versionen der Sozialpartnervereinbarung (Version 9.0) werden sehr zeitnah von Seiten der WKO zur Verfügung gestellt werden. Sie erfahren bei mir sofort, wenn dies geschehen ist (persönlich schätze ich, dass diese spätestens Mitte März 2021 zum Download zur Verfügung stehen werden).

Inhaltlich wird sich die Version 9.0 kaum von der Version 8.0 unterscheiden, allerdings wird es für bestimmten Branchen (die in der neuen SPV insoweit exakt nach ÖNACE-Zahlen benannt sein werden) die Möglichkeit geben, das "Brutto vor Kurzarbeit" um bis zu 5 % anzuheben (keine Verpflichtung, sondern "optional", also "freiwillig"). Dies entspricht übrigens jenen "5 %", um die auch das "Bemessungsgrundlage" im Rahmen der AMS-Förderung "Kurzarbeitsbeihilfe" förderwirksam angehoben werden kann (bzw. bis dato angehoben werden konnte). Sollte man allerdings bereits im Vorfeld (d .h. während der Phase 3 aus zB. Phase 2 kommend) diese 5 % ausgeschöpft oder "angeknabbert" haben, dann ist diese Fördermöglichkeit insoweit schon verbraucht. Es sind also in Bezug auf die AMS-Förderung "Kurzarbeitsbeihilfe" keine zusätzlichen oder neuerlichen 5 %.

Sobald die neue SPV 9.0 auf den WKO-Seiten ONLINE ist, werde ich mich dazu auch näher äußern (können).

Musste die SV-Beitragsgrundlage schon mit 1.10.2020 verändert (sprich: angehoben) werden, so muss man nach Ansicht der ÖGK per 1.4.2021 dennoch wiederum den Vergleich mit jenem Wert vornehmen, der vor dem ursprünglichen Beginn der Kurzarbeit lag und daher für den letzten relevanten "Kurzarbeitsbeginn" maßgeblich war (je nachdem, ob man von Anbeginn weg in der Kurzarbeit ohne Unterbrechung dabei war ==> Beitragsgrundlage 02/2020  oder ob dazwischen eine Unterbrechung lag, in der es keine Kurzarbeit gab und danach erneut mit der Kurzarbeit begonnen wurde ==> die SV-Beitragsgrundlage jenes Kalendermonats, der vor dem "Kurzarbeits-Restart" gelegen war).

Musste die SV-Beitragsgrundlage schon mit 1.10.2020 verändert (sprich: angehoben) werden, so wird man mit 1.4.2021 wohl den Vergleich mit jenem Wert vornehmen müssen, der (konstant) während der Phase 3 in der Personalverrechnung zum Einsatz kam (hier stehe ich noch in Abstimmung mit der ÖGK).

Betreffend die "freiwillige Option" (freiwillige Erhöhung des "Brutto vor Kurzarbeit" um 5 %) wird es so sein, dass sich diese NICHT auf die SV-Beitragsgrundlage auswirken wird (also beim SV-Günstigkeitsvergleich "außen vor bleibt"). Der Grund dafür liegt schlicht und ergreifend in der Auslegung, dass man ohne Kurzarbeit diese 5 %ige Aufwertung nicht hätte (die im Übrigen auch das Entgelt für geleistete Arbeitszeit nicht umfassen wird).

Da aber zeitgleich das Gastgewerbe mit 1.4.2021 einen KV-Abschluss haben wird, kommt es aller Voraussicht nach zumindest in dieser Branche zu einer großflächigeren Anpassung der SV-Beitragsgrundlage und zwar auf jenen Wert, der sich ohne Kurzarbeit ergeben würde. Konkret bedeutet dies, dass bei jenen, die exakt auf KV-Basis entlohnt werden, die SV-Beitragsgrundlage per 1.4.2021 erhöht werden muss (weil sich ohne Kurzarbeit das laufende Entgelt auch erhöhen würde).

Möglicherweise hat dort eine zwischenzeitig eingetretene "Vorrückung" zu einer Dynamisierung im Bereich des "Bruttoentgelts vor Kurzarbeit" geführt. So dies nach dem 1.10.2020 eingetreten ist (= Datum der letzten "Kurzarbeitsverlängerung") ist zwar das Entgelt "dynamisiert" worden, nicht aber die SV-Beitragsgrundlage. Dies würde nun dort mit Wirkung ab 1.4.2021 (nicht rückwirkend, sondern für die Zeit ab 1.4.2021) geschehen.

Bei jenen, bei denen keine Erhöhung eintreten muss, weil eine ausreichende Überzahlung vorhanden ist (weil es ja im Gastgewerbe keine Isterhöhung gibt) und bei denen zudem keine freiwillige Erhöhung vorgenommen wird (oder würde), bleibt die SV-Beitragsgrundlage "konstant" (wenn sie nicht aus anderen Gründen per 1.4.2021 angepasst werden müsste wie zB aus Gründen der oben beschriebenen zwischenzeitig eingetretenen Vorrückung oder wegen einer allfälligen Ausdehnung der "vertraglich vereinbarten" Normalarbeitszeit).

Für die Zeit ab dem 1.7.2021 sind in Bezug auf die Kurzarbeit - aus heutiger Sicht - gröbere Änderungen zu erwarten, über die Sie aber bei mir laufend und im Detail informiert werden.

Ich werde hier in Kürze das nächste "Give-me-WIKU-5-Video" hochladen, in dem ich auf die Ereignisse der letzten Tage eingehen und einen Ausblick auf die nächsten Tage "wagen" möchte.

Sehr detailliert behandelt werden all die Themen der letzten Tage (Home-office, Kontrollsechstel, Kurzarbeit-Phase 4, aktuelle Judikatur) im Rahmen der nächsten "Jour fixe für dahoam"-Webinar-Termine. Das sind meine "Zoom-Live-Webinare", die ich vierteljährlich abhalte und zu denen es in jedem letzten Kalendermonat eines Quartals je einen Vormittagstermin sowie einen Abendtermin (mit denselben Inhalten; nur optionale Terminmöglichkeiten) gibt. Der Preis dafür je Teilnehmer/in beträgt € 120,00 (inklusive Umsatzsteuer) . Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.

Die nächste Ausgabe der WIKU-Personal aktuell wird eine Doppelausgabe sein (Nr. 4 und 5/2021), weil doch sehr viele Themen zusammengekommen sind und ich noch die neue SPV mit hineinpacken möchte. Ich rechne mit einem Erscheinen um den 15.03.2021.

Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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