Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abgrenzung FKZ 800.000
#1
Hallo liebe Kollegen,

bei beiden Fixkostenzuschüssen sind die Aufwände zu kürzen und der Unternehmerlohn beim Einzelunternehmer steuerfrei zu belassen - soweit so klar.
Beim Einnahmen/Ausgaben-Rechner sind die Aufwände im Jahr der Entstehung zu kürzen - auch klar.
Die Unklarheit kommt bei mir bei der Anwendung in der Praxis: wenn ich jetzt Steuererklärungen für 2020 erstelle bzw. selbst wenn ich mir Zeit lassen würde und sie erst im Juni 2021 abgebe - ich kann noch nicht sicher wissen, welcher Prozentsatz der Fixkosten November und Dezember ersetzt wird, falls ich für den gesamten Zeitraum beantrage weil sich das Ende des Betrachtungszeitraums mit der Frist für die Abgabe überlappt.
Leider habe ich beim Änderungsseminar nicht an diese Thematik gedacht, hat vielleicht jemand von euch Infos dazu?
Die einzige Möglichkeit stellt sich für mich in einer geschätzten Abgrenzung dar, die aber ungenauer wird, umso früher der Abschluss erstellt wird.

Vielen Dank für den Input!

Liebe Grüße
Verena
Zitieren
#2
steuerlich ist das gem. § 295a BAO ein Wiederaufnahmegrund - rückwirkendes Ereignis
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste