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Ausfallsbonus / FKZ800000
#1
Guten Morgen,

ich beziehe mich auf den Artikel des akt. Böb Journals Seite 49 Ausfallsbonus:

.... muss ein Umsatzausfall von mindestens 40% im Vergleich zum selben Monat 2019 vorliegen

in den Richtlinien AUSFALLSBONUS lese ich:
4.5.1 Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020

bzgl. FKZ steht sehr wohl in den Richtlinien: 
... wobei sich der Umsatzausfall in diesem Fall aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019 ergibt

ich bitte um kurze Stellungnahme, danke
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