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Krankengeldzeiträume zählen nicht als Schwerarbeitszeiträume
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Krankengeldzeiträume zählen nicht als Schwerarbeitszeiträume
 
OGH 10 ObS 98/20i vom 15. Dezember 2020
 
§ 4 Schwerarbeitsverordnung
 
Die Entscheidung des OGH:
 
Ist der gesetzliche Krankenentgeltsanspruch im aufrechten Arbeitsverhältnis ausgeschöpft und gebührt nur noch versicherungsmäßiges Krankengeld, so zählen derartige Zeiträume NICHT als Schwerarbeitszeiten im Sinne der Schwerarbeitsverordnung.
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