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Leitfaden für die Personalverrechnung in der Covid-19-Kurzarbeit wird aus Anlass der
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Leitfaden für die Personalverrechnung in der Covid-19-Kurzarbeit wird aus Anlass der Phase 4 NICHT überarbeitet

Nach heutiger Rücksprache mit der zuständigen Stelle im BMA kann gesagt werden, dass der "Leitfaden Personalverrechnung" für die Covid-19-Kurzarbeit aus Anlass der Phase 4 nicht aktualisiert wird.

Aus Sicht der Personalverrechnung wird es keine Änderungen im Vergleich zur Phase 3 geben, sieht man von der "Trinkgeldersatzoption" einmal ab. Zu letzter Thematik möchte ich in einer der nächsten beiden Ausgaben meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell noch ein Veranschaulichungsbeispiel geben.

Das Thema "Günstigkeitsvergleich in der SV", das ja per 1.4.2021 wieder relevant wird, wurde sowohl von mir im KUA-Leitfaden als auch in der letzten Ausgabe (Nr. 4-5/2021) der WIKU-Personal aktuell dargestellt.
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