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Einkaufen bei Amazon
#1
Viele meiner Klienten kaufen immer öfter bei Amazon ein.

Hier einige Beispiele von Rechnungen und wie man diese in der Buchhaltung behandelt (?).

Fall 1
Einkauf über Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Die Firma kommt aus Deutschland, tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet deutsche USt (19%). Ich buche den Nettobetrag auf das jeweilige Aufwandskonto und die VSt sammle ich auf einem Konto in der Klasse 2. Falls ich am Jahresende die Grenze für die VSt-Rückvergütung erreiche, fordere ich die VSt im jeweiligen Land zurück. Wenn die Grenze nicht erreicht wird, buche ich die VSt von der Klasse 2 auf das jeweilige Aufwandskonto (d.h. dann, dass man um die VSt gestorben ist. ).

Fall 2
Einkauf über Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Die Firma kommt aus Shenzhen (nehme an das ist China), tritt auf der Amazonseite mit deutscher UID-Nummer auf (auf der Rechnung ist keine IUD-Nummer ersichtlich) und verrechnet 19 % USt (ich nehme an, dass ist die deutsche USt).
Wie würdet ihr diese Rechnung buchen?

Fall 3
Einkauf bei Amazon- Rechnung kommt direkt von der Firma
Auf der Rechnung steht: Verkauft von Firma xxx aus London und tritt mit britischen UID-Nummer auf und verrechnet den britischen Steuersatz (20%). Hier würde ich gleich, wie beim Fall 1 vorgehen.

Fall 4
Einkauf bei Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Eine ANKE HONGKONG NETWORK TECHNOLOGY CO., LTD tritt mit britischer UID-Nummer auf und verrechnet den britischen Steuersatz (20%). Auf der Rechnung ist nicht zu erkennen, wo der Sitz der Firma ist.
Wie würdet ihr diese Rechnung buchen?

Fall 5
Einkauf bei Amazon - Rechnung kommt von Amazon.de
Auf der Rechnung steht: Verkauft von Amazon EU S.á.r.l. und es wird eine österreichische UID-Nummer angegeben und auch der österreichische Steuersatz (20%) verrechnet.
Wie schaut die Buchung hier aus?

Habe jetzt meinen Klienten empfohlen, nur mehr über Amazon Business einzukaufen, da man sich wenigstens innerhalb des Gemeinschaftsgebietes die Vorsteuer erspart und aus den einzelnen oben genannten Fällen wahrscheinlich ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird.

Noch eine Frage:
Amazon bucht jeden Monat einen gewissen EUR-Betrag ab. Das ist laut meinem Klienten die Gebühr für Amazon Prime. Wo würdet ihr diese Gebühr hinbuchen und ist diese Gebühr überhaupt eine Betriebsausgabe?

Dann noch eine Frage.
Eine deutsche Firma tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet auch den österreichischen Steuersatz (20%). Kein Hinweis darauf, wo die Ware herkommt. Wie sieht hier die Buchung aus ?

mfg
Walpurga Wendl
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#2
Ich nehme an alle Kunden sind VSt-abzugsberechtigt.

Fall 1
Nettobetrag = IG-Erwerb mit USt und gleichzeitig VSt-Abzug. Deutsche USt entweder ebenfalls auf das jeweilige Aufwandskonto oder auf z.B. Schadensfälle. Die deutsche USt bekommen sie im Erstattungsverfahren nicht zurück da zu Unrecht in Rechnung gestellt. Sie müssen bei Amazon die österreischise UID hinterlegen.

Fall 2
Wie Fall 1. Bei Erwerben ist ausländische USt nie richtig und nie erstattungsfähig.

Fall 3
Wie Fall 1.

Fall 4
Wie Fall 1.

Fall 5
Amazon behandelt  sie als Privatperson und stellt deshalb österreichische USt in Rechnung. Kein Vorsteuerabzug da USt zu Unrecht in Rechnung gestellt. Selbe Geschichte - UID bekannt geben.

Amazon Prime, wenn für betriebliche Einkäufe dann eventuell auf Eingangsfrachten. Wenn betrieblich dann ist das jedenfalls Aufwand.

Letzte Frage
Wie Fall 5 Die deutsche Firma überschreitet die Lieferschwelle nach Österreich und verrechnet daher Ö USt. Die ist zu Unrecht in Rechnung gestellt und daher eigentlich kein Vorsteuerabzug. Soweit ich weiß würde es auch nichts ändern wenn sie die VSt an Graz Stadt überweisen.
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#3
Der Hinweis ein Amazon Business Konto einzurichten ist wichtig! Dann kann auch schön die privaten und betrieblichen Einkäufe trennen!!

Ich buche bei meinen Klienten diese Rechnungen alle mit dem Bruttobetrag auf das Aufwandskonto. Bei Rechnungen aus dem EU-Gebiet zwar als igE, aber trotzdem den Bruttobetrag (dann ist der Beleg korrekt verbucht und die nicht korrekt verrechnete Umsatzsteuer stellt ebenfalls eine Ausgabe dar).
Bei EU-Auslands-Rechnungen ebenso den Bruttobetrag auf das Aufwandskonto, aber ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

Die Primegebühr ist so eine Sache. Kauft mein Klient tatsächlich regelmäßig via Amazon ein, dann mache ich 50 % der Gebühr als Betriebsausgabe geltend; Die Primegebühr bringt ja nicht nur beim Kauf Vorteile, sondern beinhaltet ja auch weitere Angebot wie Video und Musik und das wird wohl nicht betrieblich notwendig sein (im Normalfall).

Zu Fall 5 und letzter Frage: In diesem Fall mache ich sehr wohl die Vorsteuer geltend, Amazon bzw. die dt. Firma zahlt ja auch die Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt.

Aber natürlich kann man die Klienten zu einem Amazon Businesskonto "zwingen", wenn man Ihnen klar macht, dass sie um die Vorsteuer umfallen...

liebe Grüße
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#4
@Manuela:
Wenn eine Firma bei einer IG-Lieferung (B2B, von einem EU-Land ins andere EU-Land) liefert, handelt es sich jedenfalls um IG-Erwerb.
Falls man durch seine UID-Nummer nicht als Unternehmen auftritt (bzw. im Marketplace das ignoriert wird), muss man den NETTO-Betrag für die Erwerbsteuer heranziehen. die verrechnete UST ist dann zusätzlicher Aufwand.
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#5
Der NÖBBC hat in nächster Zeit ein tolles 3-stündiges Abendseminar organisiert: "Umsatzsteuer im Online Handel" - da können diese vielen Fragen sicher geklärt werden.

Referentin: Mag. Ingrid Galffy-Hasewend
Termine (jeweils 18 - 21 Uhr)
22.05.2019   WIFI Gänserndorf
03.06.2019   WKO Krems
05.06.2019   WIFI Neunkirchen

Anmeldung:  http://anmeldung.noebbc.at/ 
Für NÖBBC Mitglieder kostenfrei, Gäste zahlen einen symbolischen Beitrag von EUR 10,-
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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