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Rückwirkendes Einbringen von AMS-Begehren für die Phase 4 - Achtung neues Ende der Ei
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Rückwirkendes Einbringen von AMS-Begehren für die Phase 4 - Achtung neues Ende der Einreichfrist

In der AMS-Bundesrichtlinie wird der 5. Mai 2021 als "Ultimo" für das rückwirkende Begehrenseinbringen betreffend die Phase 4 zu finden sein. Ursprünglich war noch vom 6. Mai 2021 die Rede.

Für Zeiträume ab 6. Mai 2021 gilt sodann, dass Begehren nur vor dem Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden müssen.
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