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Hallo!
Bei Anwendung der Basispauschalierung ist ja die AfA in den pauschalen Aufwendungen enthalten. Gilt dies auch für den Buchwert abgegangener Anlagen?
In meinen Unterlagen ist dieser Punkt nicht extra angeführt.
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Manuela
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Siehe dazu Rz 4127 EStR:
Die nicht unter Rz 4117 ff fallenden Betriebsausgaben sind durch das Betriebsausgabenpauschale abgedeckt. Es handelt sich dabei insbesondere um Betriebsausgaben aus dem Titel
Abschreibungen (§§ 7, 8 und 13 EStG 1988),
Restbuchwerte abgehender Anlagen,
Investitionsfreibeträge,
Fremdmittelkosten,
Miete und Pacht,
Post und Telefon,
Betriebsstoffe (Brenn- und Treibstoffe),
Energie und Wasser,
Werbung,
Rechts- und Beratungskosten; Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, siehe Rz 4116a),
Provisionen, außer mengenabhängige Einkaufsprovisionen (siehe Rz 4117),
Büroausgaben,
Prämien für Betriebsversicherungen,
Betriebssteuern,
Instandhaltung, Reinigung durch Dritte,
Kraftfahrzeugkosten,
Reisekosten (einschließlich Tages- und Nächtigungsgelder),
Trinkgelder.
Liebe Grüße
Doris
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Liebe Doris,
Danke für die rasche Antwort!
lG, Manuela