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Interessante FAQ-Ergänzungen zur Homeoffice-Pauschale
#1
Interessante FAQ-Ergänzungen zur Homeoffice-Pauschale
Unter dem nachstehenden Link finden Sie sämtliche bisher ergangene FAQ zum Thema Homeoffice.
Nachstehend habe ich mir erlaubt, die neuen FAQ herauszufiltern:
Ich bekomme von meiner Arbeitgeberin/meinem Arbeitgeber im Monat 25 Euro als Homeoffice-Pauschale, wobei meine Homeoffice-Tage variabel sind. Wie gehe ich hier vor?
Vorweg muss es eine Vereinbarung über die Arbeitsleistung im Homeoffice geben. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann in der Lohnverrechnung 100 Homeoffice-Tage im Jahr mit maximal 3 Euro pro Tag, also maximal 300 Euro pro Kalenderjahr steuerbegünstigt berücksichtigen. Daher sind die tatsächlichen Homeoffice-Tage zusammenzuzählen und dem erhaltenen Pauschale gegenüberzustellen. Wurde weniger Tage im Homeoffice gearbeitet, ist das den Betrag von tatsächlichen Homeoffice-Tagen x 3 Euro übersteigende Pauschale bereits von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber steuerpflichtig zu behandeln.
Aufgrund der COVID-19-Krise war ich bisher im Homeoffice und habe das Pendlerpauschale weiterhin bezogen. Wie sieht das nach Auslaufen der COVID-19-Sonderregelungen aus?
Aufgrund der COVID-19-Krise gibt es eine Sonderregelung, wonach das Pendlerpauschale auch während des Homeoffice zusteht. Diese Regelung läuft mit 30. Juni 2021 aus, was bedeutet, dass danach die allgemeinen Regelungen zum Pendlerpauschale anzuwenden sind.
Ich bekomme von meiner Arbeitgeberin/meinem Arbeitgeber im Mai 2021 ein Homeoffice-Pauschale und zugleich wird ein Pendlerpauschale für den Monat berücksichtigt – stehen mir im Mai sowohl das Pendlerpauschale als auch das Homeoffice-Pauschale zu?
Aufgrund der COVID-19-Krise kam es in Bezug auf das Pendlerpauschale zu einer Weitergewährung wie im bisherigen Ausmaß bis zum 30. Juni 2021, auch wenn aufgrund der Krise nicht tatsächlich gependelt wurde. Wird nun beispielsweise im Mai 2021 zusätzlich zu dem COVID-19-bedingt weitergewährten Pendlerpauschale ein Homeoffice-Pauschale von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber berücksichtigt, stehen bis 30. Juni 2021 sowohl das Pendlerpauschale als auch das Homeoffice-Pauschale unabhängig voneinander zu.
Der Schreibtisch wird von mehreren Personen im Haushalt für Homeoffice genutzt, was kann ich geltend machen?
Die Anschaffungskosten bis maximal 150 Euro kann nur die Person als Werbungskosten absetzen, die sie bezahlt hat und die den Schreibtisch beruflich nutzt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Personen den ergonomischen Schreibtisch und den Sessel nutzen.
Hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber eine Aufzeichnungspflicht über die Homeoffice-Tage seiner Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer?
Ja, die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat zu erfassen, an welchen Tagen seine Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Homeoffice tätig sind. Die Anzahl der Homeoffice-Tage müssen im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) angeführt werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat bisher noch keine Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage seiner Mitarbeiter geführt. Nachdem das Gesetz rückwirkend beschlossen wird, wie geht die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber in einem solchen Fall vor?
Hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bisher noch keine Aufzeichnungen über Homeoffice-Tage seiner Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer geführt, ist es vertretbar, dass diese/r für das erste Halbjahr 2021, also bis zum 30. Juni 2021, die Homeoffice-Tage im Schätzungswege, z.B. aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, angibt.
Ich bekomme von meiner Arbeitgeberin/meinem Arbeitgeber täglich 2 Euro pro Homeoffice-Tag und bin 150 Tage pro Jahr im Homeoffice. Wie viel davon kann meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber begünstigt abrechnen und was kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
Das Homeoffice-Pauschale ist zweifach begrenzt: Es dürfen jährlich nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage und pro Homeoffice-Tag maximal 3 Euro berücksichtigt werden. Auf Grund welcher arbeitsrechtlichen Bemessung sich dies ergibt, ist für die steuerrechtliche Ermittlung des maximalen Homeoffice-Pauschale nicht relevant, solange der sich aus der Berechnung Homeoffice-Tage (maximal 100) x 3 Euro resultierende Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Das heißt, in diesem Falle darf die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits in der Lohnverrechnung 300 Euro als Homeoffice-Pauschale berücksichtigen.
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