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Unfall mit Monowheel auf Weg zum Arbeitsplatz (oder retour) – kein geschützter Wegunf
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Unfall mit Monowheel auf Weg zum Arbeitsplatz (oder retour) – kein geschützter Wegunfall
 
OGH 10 ObS 150/20m vom 19. Jänner 2021
 
§ 175 ASVG
 
Die Entscheidung des OGH:
1.   Grundsätzlich stehen Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen, unter Unfallversicherungsschutz.
2.   Wird dieser Arbeitsweg jedoch mit einem „Spiel- und Sportgerät“ – hier: mit einem Monowheel – zurückgelegt, so liegt nur dann ein Unfallversicherungsschutz vor, wenn die Ursache für den Unfall in den „üblichen Gefahren“ des Dienstwegs gelegen war und nicht durch spezifische Gefahren, die durch das „Gerät“ ausgelöst wurden, verursacht wurde.
3.   Insoweit ist der Versicherte beweispflichtig, dass eine „übliche Dienstwegsgefahr“ die Ursache für den Unfall war.
4.   Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten Einräder nicht als Fahrzeuge: So sind „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge (etwa Mini- und Kleinroller ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm) sowie fahrzeugähnliches Spielzeug (etwa Kinderfahrräder
mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren
Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) vom Fahrzeugbegriff ausgenommen.
5.   Als Beispiele werden Kleinfahrzeuge bzw fahrzeugähnliches Spielzeug neben Skateboards, Hoverboards, Scootern und Miniscootern und auch Einräder angeführt, unabhängig davon, ob sie über einen elektrischen Antrieb verfügen.
6.   Dies wird damit begründet, dass Fortbewegungsmittel, die nicht vorrangig einem Verkehrsbedürfnis dienen, sondern auch einen Spiel- und Freizeitzweck verfolgen oder für die eine besondere Geschicklichkeit notwendig ist, keine Fahrzeuge sein können.
7.   Dies trifft auch auf Fortbewegungsmittel zu, die aufgrund ihrer technischen Ausführung nicht geeignet sind, ein sicheres Fahren zu gewährleisten, sodass sie den üblichen Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gerecht werden können.
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