18.03.2019, 14:28
Folgender Sachverhalt: bei einem Gymnasium wird ein Halbinternat angeboten. Bei dieser Form ist die Verpflegung (Mittagsessen) inbegriffen.
Derzeit werden die Beiträge gemeinsam mit dem Schulgeld (ohne USt) eingehoben. Die Nachfrage in der Buchhaltung, ob hier nicht ein steuerbarer Verpflegungsaufwand enthalten ist, konnte bis heute nicht geklärt werden.
Wie würdet ihr den Sachverhalt in Hinblick auf die Umsatzsteuer beurteilen? Müsste hier nicht der Verpflegungsanteil separat herausgerechnet werden?
Der Schulerhalter ist ein größerer Verein
Danke für Eure Unterstützung!
Derzeit werden die Beiträge gemeinsam mit dem Schulgeld (ohne USt) eingehoben. Die Nachfrage in der Buchhaltung, ob hier nicht ein steuerbarer Verpflegungsaufwand enthalten ist, konnte bis heute nicht geklärt werden.
Wie würdet ihr den Sachverhalt in Hinblick auf die Umsatzsteuer beurteilen? Müsste hier nicht der Verpflegungsanteil separat herausgerechnet werden?
Der Schulerhalter ist ein größerer Verein
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