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Sachbezug E-Auto und Ladestation, Stromkosten
#1
Lieber Herr Kurzböck,

Dienstgeber stellt Dienstnehmer ein E-Auto zur Verfügung somit kein steuerpflichtiger Sachbezug.

Diesem Dienstnehmer wird weiters die Ladestation für das E-Atuo im Privathaus finanziert - Kosten EUR 3000. Diese Ladestation weist den Stromverbrauch für das Aufladen auf. Diese Stromkosten für das Aufladen des E-Autos stellt Dienstnehmer dem Dienstgeber monatlich in Rechnung.

FRAGEN:
wie ist die zur Verfügungstellung der Ladestation und Kostenübernahme  und die Kostenübernahme der laufenden Stromkosten in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen- ich werde aus den LStR dazu nicht schlau

Vielen Dank
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Sachbezug E-Auto und Ladestation, Stromkosten - von Andrea 2 - 20.04.2021, 12:20

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