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18 weitere Fragen und Antworten zum Homeoffice aus abgabenrechtlicher Sicht - mit der
#2
Super - bin schon neugierig auf die gesammelten Fragen und Antworten.
Kommt da auch das Beispiel vor, in dem ein Arbeitgeber im Kalenderjahr für 200 Tage im Homeoffice jeweils 2 Euro bezahlt und dabei arbeitsrechtlich nicht zwischen 100 „ausschließlichen“ und 100 weit überwiegenden Tagen (mit kurzzeitigem Aufenthalt im Büro) differenziert ?
Können auch in diesem Fall 100 Euro „kompensiert“ werden ? Müssen 100 (weil in Summe 400) oder 200 Euro (weil nur 100 ausschließliche Homeoffice-Tage vorliegen) versteuert werden ?
Variante: Der Arbeitgeber zahlt für 100%ige Homeoffice-Tage 2 Euro und für überwiegend im Homeoffice zugebrachte Tage 1 Euro. Dürfen bei je 100 solchen Tagen im Kalenderjahr alle 300 Euro steuerfrei bleiben ?
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RE: 18 weitere Fragen und Antworten zum Homeoffice aus abgabenrechtlicher Sicht - mit der - von CGV1 - 21.04.2021, 17:58

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