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Umsatzsteuer 5% Abholservice?
#1
Liebe Forumsmitglieder!
Ich habe einen Gastronomiebetrieb neu übernommen, der normalerweise keinen Abhol- und oder Lieferservice hat. Im Lockdown hat er einen Abholservice eingeführt.
Nun hat er in seiner Registrierkasse aber alle Umsätze mit 5% der Umsatzsteuer unterzogen, obwohl er die geschlossenen Getränke im Abhol- und oder Lieferservice eigentlich mit 20% ausweisen hätte müssen. Gibt es hier schon Erfahrungen von anderen Kollegen, wie ist damit umzugehen?
Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.
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#2
Guten Tag,

wenn Sie den Betrieb erworben haben, trifft Sie eine Ausfallshaftung für bestimmte Abgaben (§ 14 BAO). Mit einer (strafbefreienden) Selbstanzeige können Sie die Angelegenheit von vornherein bereinigen.

Sollten Sie vom FA in der Folge tatsächlich in Anspruch genommen werden, haben Sie grundsätzlich einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
Morgen

bei mir haben so gut wie alle Mandanten im Gastgewerbe alles auf 5% gestellt
ich ändere dies dann in der Buchhaltung ab und buche alle geschlossenen Getränke für Take Away mit 20%
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#4
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
Es waren beide Antworten sehr hilfreich!
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