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Kurzarbeitsbeihilfe Rückzahlung
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Bei einem Mitarbeiter wird voraussichtlich die Kurzarbeitsbeihilfe für 1.10.2020 bis 31.3.2021 zurückzuzahlen sein, da aufgrund eines kurzfristig hereingekommenen Projektes 100% gearbeitet wurde. Wie ist diesbezüglich vorzugehen?

- Warten auf die Rückforderung vom AMS oder vorweg Meldung ans AMS?
- Lohnverrechnung: rückwirkende Aufrollung der Monate ab 10/2020 und Abrechnung des normalen Bezuges ohne KUA? Bereits jetzt oder warten bis Rückforderung vom AMS kommt?

Ich habe leider keinerlei Infos diesbezüglich gefunden. Gibt es dazu eine Dokumentation oder einen hilfreichen Link?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Entschuldigung, habe die falsche Rubrik erwischt.
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#2
Für fachliche Fragen nützen Sie bitte den Bereich "Fragen und Antworten" (gleich unterhalb jenes Bereichs, in dem Sie gepostet haben, der sich "News & wichtige Infos" nennt).

Danke für Ihr Verständnis!
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