Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurzarbeitsbonus Lehrling
#1
Liebe Kollegen,

da der Lehrling 100 % Lehrlingsentschädigung bzw. Kurzarbeitsunterstützung während der Kurzarbeit erhält, und mein Lehrling keine Lohnsteuer abgezogen bekommt, da er nur eine Lehrlingsentschädigung von brutto € 760,--/Monat (Gastgewerbe) hat, bekommt er jetzt den Kurzarbeitsbonus von € 300,-- im März ohne Abzüge, d.h er bekommt jetzt auch um € 300,-- netto mehr, da ja der Dienstnehmeranteil der SV-Bemessungsgrundlage nicht höher sein darf als vor der Kurzarbeit, seht Ihr das auch so?

Herzlichen Dank für Eure geschätzte Hilfe!
lg
Gabi
Zitieren
#2
Wenn die fixierte SV-Beitragsgrundlage ident ist mit dem aktuellen Lehrlingseinkommen, dann übersteigt der durch den Kurzarbeitsbonus erhöhte Bruttobetrag in der Tat diese SV-Beitragsgrundlage. In diesem Fall erhält er den Bonus in der Tat brutto für netto.
Zitieren
#3
Vielen Dank Herr Kurzböck!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste