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Änderung der "Saisonniersverordnung"
#1
Die bestehende Saisonniersverordnung (Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021) wurde kürzlich angepasst:

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft dürfen nun insgesamt 3136 befristete Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Das Zusatzkontingent von 90 entfällt komplett auf Niederösterreich, das nun insgesamt 640 derartige Bewilligungen erteilen darf.

Zudem dürfen die Kontingente sowohl im Wirtschaftszweig der "Land- und Forstwirtschaft" als auch im Wirtschaftszweig der "Landwirtschaft" zu den Spitzenzeiten um bis zu 50 % überschritten werden anstelle der bisher zulässigen 30 %.

Zum Bundesgesetzblatt, das die Änderungen regelt, geht es hier (BGBl. II Nr. 180, ausgegeben am 23. April 2021):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_180.html

Zum konsolidierten Gesamttext dieser Verordnung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...2021-12-31
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