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Sachbezug - Beschäftigt während Väterkarenz
#1
Liebe Gruppe:-)

 Ich hätte eine Frage und zwar der Mitarbeiter würde vom 23.7 -22.9.2021 in Väterkarenz gehen.
 
Gleichzeitig während der Väterkarenz will er bei der Firma geringfügig beschäftigt sein.
Bei seinem Bestehenden DV hat er ein Firmenauto in dem ihm mtl. ca 800 Euro für den Sachbezug PKW angesetzt wird.
 
Er möchte den Firmenwagen während der Väterkarenz weiter benutzen.
 
Meine Frage dazu:
 
Früher war es immer so, dass die geringfügige Beschäftigung während der Karenz ein eigenständiges Dienstverhältnis darstellt –welches eigenständig betrachtet wird –der Sachbezug wäre bei seinem laufenden DV zu berücksichtigten – und hier beitragsfrei – da bei dem laufenden DV nur der Sachbezug weiterläuft.
 
 
Ich hatte einen anderen Fall beider Wiener GKK:
Laut Auskunft der Arbeiterkammer & Familienministerium  Wien:
 
Arbeitsrechtlich muss ich nicht in Väterkarenz gehen um das einkommensabhängige Kindergeld zu beziehen. Lediglich im August müsste mein Gehalt auf die Geringfügigkeitsgrenze reduziert werden.
Für den Monat Juli und September sind keine Anpassungen notwendig. Auch ein neuer Dienstvertrag ist aufgrund fehlender Karenz nicht notwendig. 
 
Auch  ein Mitarbeiter bei der Wiener GKK (eigentlich gibt es ja nur mehr mehr die Österrr. Gebietskrankenkasse) hat mir dies auch bestätigt das es nicht notwendig ist ein 2 DV zu begründen sondern nur der 1 Monat im August beim bestehenden DV auf die max. geringf. Grenze heruntergesetzt werden muss.
 
 
Mein Frage : wie ich dies Sozialversicherungstechnisch richtig durchführen soll – 2 Dienstverhältnisse – beim 1 DV nur den Sachbezug beitragsfrei – und beim  2. DV geringfügig ab 23.7 – 22.9 – dann dürfte er in dieser Zeit nur geringfügig verdienen – kommt aber trotzdem monatsbetrachtet ja über die Geringfügigkeitsgrenze.
 
Oder sein bestehendes DV im August geringfügig heruntermelden und der Sachbezug im August wäre dann SV-beitragsfrei?
 
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

LG
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#2
Am einfachsten wäre es, wenn der DN im Zeitraum 23.7 -22.9.2021 das Auto beim AG abstellt und nachweislich Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere abgibt. Alles andere kann im Falle einer Prüfung nur zu unnötigen Diskussionen führen. Vielleicht kann er die geringfügige Tätigkeit im Homeoffice ausüben, dann braucht er eh kein Auto.

Andernfalls empfiehlt es sich den genauen Sachverhalt offiziell an die ÖGK heranzutragen, damit eine schriftliche Auskunft über die mit der ÖGK vereinbarte (abgesegnete) Vorgangsweise vorliegt.

Steuerlich ist es egal, da wird am Ende ohnedies alles zusammengeworfen. Es werden halt 2 LZ zu übermitteln sein, wenn die Variante mit dem 2. DV gewählt wird. Wenn bloß die AZ im August reduziert wird, bleibt es bei 1 LZ.
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#3
Danke für die Antwort!

Das hätte ich der Firma auch gesagt der Mitarbeiter soll das Auto zurückgeben für diese  Zeit. Will er aber nicht und da er 2016  auch schon mal in Väterkarenz war da aber für volle 2 Monate - ab 1.1. - hatte er auch das Auto - der SB blieb im 1 DV. -dort steuerfrei abgerechnet.

Bin gerade in Klärung mit der ÖGKK.  

MFG
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#4
Mich würde die Auskunft der ÖGK interessieren... könntest du bitte die Antwort hier posten? Danke!
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#5
Hello!

Ich hab dies mit der NÖGKK abgeklärt - mit Rücksprache eines Beitragsprüfers - es ist definitiv ein 2 Dienstverhältnis der SB bleibt beim1 DV weiter bestehen - wird aber bei einer gebrochenen Periode voll versteuert - keine Aliq. Sobald im Monat beitragspflichtige Entgelte abgerechnet werden muss der volle Sachbezug angesetzt werden.

Achtung eventuell kommt die 20% Sachbezugsregelung zur Anwendung.

in meinem Falle:

Väterkarenz vom 23.7 -22.9

Im Juli und September ist der SB voll beitragspflichtig.
Nur im August wäre der SB beitragsfrei.

Die 2. geringf. Beschäftigung wird während der Zeit ganz normal als geringf. abgerechnet.

 
LG
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