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Förderung Altersteilzeit durch das AMS
#2
Ich würde an Ihrer Stelle die Sache dem AMS gegenüber offenlegen und auf das Versehen hinweisen.

Dann nämlich wird es wohl lediglich zur Rückzahlungsverpflichtung durch den Dienstgeber kommen.

Ich denke nicht, dass das AMS weitere Schritte unternehmen wird.

Diese könnte es gegebenenfalls dann einleiten, wenn man im Zuge eines Datenabgleichs draufkommt, dass über einen sehr langen Zeitraum eine Förderung gewährt wurde, die gar nicht zugestanden ist, weil eine Meldepflichtverletzung begangen worden ist.

Daher auch ein Entschuldigungsschreiben an das AMS senden mit der Bitte, von weiteren Sanktionen, die über die Rückzahlung des zu Unrecht Empfangenen hinausgehen, abzusehen.
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RE: Förderung Altersteilzeit durch das AMS - von Wilhelm Kurzböck - 27.03.2019, 15:55

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