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Vertragsvergebührung
#1
Hallo an alle,

ich habe eine Buchhaltung übernommen, wo die Vergebührung von Verträgen bei Vertragsabschluss als Aufwand (713...) verbucht wird - mit Zahlung an das Finanzamt Sonder (früher Geb.u.Verk.St.) Wenn die Veranstaltung statt findet, dann wird die Raumvermietung in Rechnung gestellt und auch die Vertragsgebühren. Diese werden auf "sonst. Erlöse und Kostenersätze" (449...) verbucht.

Ich bin der Meinung, dass die Vertragsgebühren beim Abschluss der Verträge auf "Verbindlichkeiten Gebühren" (356...) gebucht und gezahlt gehört. Mit der Ausgangsrechnung gleicht sich dann das Bestandskonto aus. Vertragsgebühren sind meinem Verständnis nach keine Erlöse.

Könnt ihr mir bitte sagen, wie ihr Vertragsgebühren verbucht und wie es richtig ist. 
Herzlichen Dank schon mal im Voraus & schöne Grüße!
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#2
Hallo cmandl,

diese Vorgangsweise ist üblich in der Mietenbuchhaltung bei "Hausverwaltungen"!
Dort wird im jeweiligen Haus erst Aufwand gebucht und dann bei der Vorschreibung an den betroffenen Mieter gleicht sich das erlösseitig aus!

Letztlich kann ich aus der Frage aber nicht herauslesen, welche Art Buchhaltung hier gemeint ist und daher kann meine Antwort keine Generallösung sein!
LG, Tina
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