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Begrenzung der maximal verrechenbare Ausfallstunden/Monat – Phase 4
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Begrenzung der maximal verrechenbare Ausfallstunden/Monat – Phase 4
Quelle: Information der Wirtschaftskammer Österreich
Die maximal verrechenbaren Ausfallstunden: Wöchentliche Normalarbeitszeit im Bemessungsmonat vor Kurzarbeit x 4,33: 30 x Kalendertage im Abrechnungsmonat (max. 30).
Das AMS informiert dazu:
"Sofern im Bemessungsmonat ein Wechsel der wöchentlichen Normalarbeitszeit stattgefunden hat, ist die am Ende des Bemessungsmonats gültige wöchentliche Normalarbeitszeit heranzuziehen.
Die Berechnung der maximalen Normalarbeitsstunden wurde sowohl für eine 5- als auch 6-Tage-Woche implementiert, wobei die laut AZ-Gesetz geregelte 40-Stunden-Woche als Basis genommen wird. Die jeweils größere Summe beider Berechnungen bildet den maximalen Normalarbeitszeit-Monatsstundenwert. Dieser wird für alle Betriebe angewendet. Es dürfen nie mehr Stunden verrechnet werden als in einer 5 bzw. 6-Tage-Woche."
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