26.05.2021, 19:15
Änderung der Einreiseverordnung
Information der Wirtschaftskammer
Personen, die bei der Einreise nicht glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben, haben nunmehr unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 vorzeitig beendet werden kann. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Die Einreise aus sonstigen Staaten oder Gebieten oder in der Anlage B2 genannten Staaten oder Gebieten (Brasilien, Indien und Südafrika) ist weiterhin unzulässig.
Das Vereinigte Königreich wurde in Anlage B2 zu den Ländern Brasilien, Indien und Südafrika hinzugefügt
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...228.pdfsig
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...229.pdfsig
Information der Wirtschaftskammer
Personen, die bei der Einreise nicht glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben, haben nunmehr unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 vorzeitig beendet werden kann. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Die Einreise aus sonstigen Staaten oder Gebieten oder in der Anlage B2 genannten Staaten oder Gebieten (Brasilien, Indien und Südafrika) ist weiterhin unzulässig.
Das Vereinigte Königreich wurde in Anlage B2 zu den Ländern Brasilien, Indien und Südafrika hinzugefügt
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...228.pdfsig
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...229.pdfsig