08.06.2021, 12:14
Hallo, bitte um Unterstützung bei folgender Situation:
Die Ausgangssituation: Wir (österreichischer Unternehmer mit deutscher UID-Nr. sowie deutscher USt-Registrierung) erzielen Bauleistungen auf einer deutschen Baustelle, die insgesamt 6 Monate läuft. Unser Leistungsempfänger ist ihrerseits ebenfalls als Bauleister einzustufen.
Mir ist leider nicht ganz klar, warum wir mit österreichischer UID-Nummer auftreten und RC als grenzüberschreitende Dienstleistung gem. § 13b UstG (DE) fakturieren, anstatt RC als Bauleistung (meines Wissens in DE ebenfalls § 13b UstG). Wären hier nicht eventuell sogar beide Optionen denkbar? Oder warum ist es genau auszuschließen, mit deutscher UID-Nummer aufzutreten und deutsche Bauleistung auf einer deutschen Baustelle, welche auch lt. Eines RÖDL-Artikels als Betriebsstätte definiert werden kann, da sie als „feste Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmers dient“ verstanden werden kann.
Der Kern der Frage lautet also: Wenn ich eine Baustelle in Deutschland habe sowie eine deutsche u. eine österreichische USt-Registrierung vorweisen kann – worin liegt der Unterschied, ob ich mit deutscher UID Nr. + Bauleistung fakturiere oder mit österreichischer UID-Nr. als grenzüberschreitende Dienstleistung die RC-Regelung in Anspruch nehme?
Danke!!!
Die Ausgangssituation: Wir (österreichischer Unternehmer mit deutscher UID-Nr. sowie deutscher USt-Registrierung) erzielen Bauleistungen auf einer deutschen Baustelle, die insgesamt 6 Monate läuft. Unser Leistungsempfänger ist ihrerseits ebenfalls als Bauleister einzustufen.
Mir ist leider nicht ganz klar, warum wir mit österreichischer UID-Nummer auftreten und RC als grenzüberschreitende Dienstleistung gem. § 13b UstG (DE) fakturieren, anstatt RC als Bauleistung (meines Wissens in DE ebenfalls § 13b UstG). Wären hier nicht eventuell sogar beide Optionen denkbar? Oder warum ist es genau auszuschließen, mit deutscher UID-Nummer aufzutreten und deutsche Bauleistung auf einer deutschen Baustelle, welche auch lt. Eines RÖDL-Artikels als Betriebsstätte definiert werden kann, da sie als „feste Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmers dient“ verstanden werden kann.
Der Kern der Frage lautet also: Wenn ich eine Baustelle in Deutschland habe sowie eine deutsche u. eine österreichische USt-Registrierung vorweisen kann – worin liegt der Unterschied, ob ich mit deutscher UID Nr. + Bauleistung fakturiere oder mit österreichischer UID-Nr. als grenzüberschreitende Dienstleistung die RC-Regelung in Anspruch nehme?
Danke!!!