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USt Registrierung im Ausland
#1
Hallo, bitte um Unterstützung bei folgender Situation:
Die Ausgangssituation: Wir (österreichischer Unternehmer mit deutscher UID-Nr. sowie deutscher USt-Registrierung) erzielen Bauleistungen auf einer deutschen Baustelle, die insgesamt 6 Monate läuft. Unser Leistungsempfänger ist ihrerseits ebenfalls als Bauleister einzustufen.

 
Mir ist leider nicht ganz klar, warum wir mit österreichischer UID-Nummer auftreten und RC als grenzüberschreitende Dienstleistung gem. § 13b UstG (DE) fakturieren, anstatt RC als Bauleistung (meines Wissens in DE ebenfalls § 13b UstG). Wären hier nicht eventuell sogar beide Optionen denkbar? Oder warum ist es genau auszuschließen, mit deutscher UID-Nummer aufzutreten und deutsche Bauleistung auf einer deutschen Baustelle, welche auch lt. Eines RÖDL-Artikels als Betriebsstätte definiert werden kann, da sie als „feste Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmers dient“ verstanden werden kann.
 
Der Kern der Frage lautet also: Wenn ich eine Baustelle in Deutschland habe sowie eine deutsche u. eine österreichische USt-Registrierung vorweisen kann – worin liegt der Unterschied, ob ich mit deutscher UID Nr. + Bauleistung fakturiere oder mit österreichischer UID-Nr. als grenzüberschreitende Dienstleistung die RC-Regelung in Anspruch nehme?
 Danke!!! 
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#2
Hallo!

Naja, also die deutsche UID wird wahrscheinlich dann zum Tragen kommen wenn der Empfänger der Leistung in D kein Unternehmen ist, sondern eine Privatperson. Grundsätzlich kommt auch bei einer Bauleistung an ein Unternehmen in Deutschland(zB) zuerst das RC Verfahren zum Einsatz, und nicht der Übergang der Steuerschuld bei einer Bauleistung, die ist hier sekundär. LG
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