11.06.2021, 08:29
Hello :-)
Ich hätte eine Frage ein Mitarbeiter ist per 30.6.2020 ausgetreten . Jetzt wurden die Projekte fertig abgeschlossen und er würde noch eine Abschlussprovision erhalten.
Zum Zeitpunkt des Austrittes stand dies natürlich noch nicht fest.
Würde dies so abrechnungstechnisch passen?
SV+BV gehört ins 2020 gerollt als SV laufend pflichtig. (Nachzahlung SV)
die Restlichen Abgaben gehören ins 2021 - Zuflussprinzip.
BMG LSt 1/5 frei und 4/5 pflichtig
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke.
LG
Ich hätte eine Frage ein Mitarbeiter ist per 30.6.2020 ausgetreten . Jetzt wurden die Projekte fertig abgeschlossen und er würde noch eine Abschlussprovision erhalten.
Zum Zeitpunkt des Austrittes stand dies natürlich noch nicht fest.
Würde dies so abrechnungstechnisch passen?
SV+BV gehört ins 2020 gerollt als SV laufend pflichtig. (Nachzahlung SV)
die Restlichen Abgaben gehören ins 2021 - Zuflussprinzip.
BMG LSt 1/5 frei und 4/5 pflichtig
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke.
LG