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Ende der Phase 4 der Kurzarbeit - Eintritt in die Phase 5 der Kurzarbeit nach einer U
#1
Ende der Phase 4 der Kurzarbeit - Eintritt in die Phase 5 der Kurzarbeit nach einer Unterbrechung von mindestens einem Kalendermonat

Vor kurzem tauchte die Frage auf, wie man betreffend die Ermittlung des "Bruttos vor Kurzarbeit" vorzugehen hätte, wenn auch variable Anteile gewährt werden, die man üblicherweise mit einem 3-Monate-Schnitt zu berücksichtigen hätte.

Beispiel:

Ende Phase 4 der Kurzarbeit: 30. Juni 2021

Beginn Phase 5 der Kurzarbeit: 1. August 2021

Zwischen Phasen 2 und 3 der Kurzarbeit lagen zwei ganze Kalendermonate


Lösung:

Nach Abklärung mit dem AMS sowie mit der Wirtschaftskammer Österreich sind die variablen Entgelte (abgesehen von den auf geleistete Überstunden entfallenden Entgelte) der Kalendermonate Juli 2021 sowie der beiden Kalendermonate, die zwischen den Phasen 2 und 3 gelegen sind.

Möglicherweise wird man hier allerdings eine Aufwertung - speziell jener variablen Entgelte, die zwischen Phasen 2 und 3 bezahlt wurden.
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