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Möglichkeit zur Vereinbarung einer Kurzarbeit mit Lehrlingen bis 30. Juni 2022 verlän
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Möglichkeit zur Vereinbarung einer Kurzarbeit mit Lehrlingen bis 30. Juni 2022 verlängert

Eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde nun im Bundesgesetzblatt verlautbart (BGBl. I Nr. 118, ausgegeben am 30. Juni 2021), nämlich jene, wonach die Vereinbarung von Kurzarbeit mit Lehrlingen nun auch über den 30. Juni 2021 hinaus möglich ist.

Diese Regelung in § 13 Abs. 7 BAG ist vorläufig bis 30. Juni 2022 befristet.

Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/118/20210630
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