26.04.2019, 15:35
Das lässt sich - speziell betreffend die Rubrik, die Sie hier gewählt haben (Lohnverrechnung, Arbeitsrecht) - nicht wirklich gut aus der Ferne beurteilen.
Aber in der Lehre wird die Tätigkeit als Model eher im Rahmen eines echten oder freien Dienstverhältnisses gesehen.
Nachdem im § 33 EStG 1988 geregelt ist, dass für die ersten € 11.000,00 im Kalenderjahr der Steuersatz NULL ist, kann man sich da ev. schon ein wenig "orientieren".
Aber in der Lehre wird die Tätigkeit als Model eher im Rahmen eines echten oder freien Dienstverhältnisses gesehen.
Nachdem im § 33 EStG 1988 geregelt ist, dass für die ersten € 11.000,00 im Kalenderjahr der Steuersatz NULL ist, kann man sich da ev. schon ein wenig "orientieren".