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"Einkommen" von Kindern als Darsteller/Model
#2
Das lässt sich - speziell betreffend die Rubrik, die Sie hier gewählt haben (Lohnverrechnung, Arbeitsrecht) - nicht wirklich gut aus der Ferne beurteilen.

Aber in der Lehre wird die Tätigkeit als Model eher im Rahmen eines echten oder freien Dienstverhältnisses gesehen.

Nachdem im § 33 EStG 1988 geregelt ist, dass für die ersten € 11.000,00 im Kalenderjahr der Steuersatz NULL ist, kann man sich da ev. schon ein wenig "orientieren".
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RE: "Einkommen" von Kindern als Darsteller/Model - von Wilhelm Kurzböck - 26.04.2019, 15:35

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