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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 27 bis 30/2021
#1
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 27 bis 30/2021

A) Bekleidungsindustrie / Industrielle Wäschereien – KV-Abschluss per 1.7.2021

Entsprechend dem Mehr-Jahresabschluss aus 2018 und dem Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn ergibt sich für heuer folgender KV-Abschluss:

+ KV-Löhne gelten laut Lohntabelle vom 31.12.2020
+ 1,71 % KV-Mindestgrundgehälter
+ 1,71 % Ist-Löhne/-Gehälter
+ 2,01 % Lehrlingsentschädigungen
+ 1,51 Zulagen und Zuschläge
Urlaubszuschuss 2021 wird auf Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin


B) Gewerbliche Mischfuttererzeugung – KV-Abschluss per 1.8.2021

Die durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne inklusive Lehrlingseinkommen beträgt + 2,36 %


C) Fleischwarenindustrie – KV-Abschluss per 1.7.2021
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um durchschnittlich + 1,90 % erhöht.
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,00 %.
Die Dienstalterszulagen konnten um + 1,90 % angehoben werden und die Zehrgelder um + 1,70 %.
Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner über die Fairness im Umgang mit überlassenen Arbeitnehmer/-innen in der Branche sowie Arbeitsgruppe zum Thema Rahmenrecht.


D) Mühlengewerbe – KV-Abschluss per 1.8.2021

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 2,20 %
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in der LK 1 bis 4 um + 2,05 %.
Die LK 5 wurde um + 3,80 % (ergibt eine Erhöhung von 60 Euro) angehoben
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3 %
Bei den Lehrlingseinkommen gelang eine Erhöhung um + 3 %
Weiters wurden die Dienstalterszulagen sowie alle anderen Zulagen um 2,05 % erhöht.
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