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Alleinverdienerabsetzbetrag
#1
Ein Dienstnehmer hat eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Der Bescheid ist bereits rechtskräftig.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass vergessen wurde, den Alleinverdienerabsetzbetrag zu beantragen.

Kann dies in irgendeiner Weise nachgeholt werden?

mfg
Walpurga Wendl
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#2
Innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des Bescheids können Sie es mit einem Antrag auf Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO versuchen.

MfG
Reinhold Auer
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