21.05.2019, 11:01
Ein Dienstnehmer hat eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Der Bescheid ist bereits rechtskräftig.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass vergessen wurde, den Alleinverdienerabsetzbetrag zu beantragen.
Kann dies in irgendeiner Weise nachgeholt werden?
mfg
Walpurga Wendl
Jetzt hat sich herausgestellt, dass vergessen wurde, den Alleinverdienerabsetzbetrag zu beantragen.
Kann dies in irgendeiner Weise nachgeholt werden?
mfg
Walpurga Wendl