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Kurzarbeitsbeihilfe und Pension
#2
Eine "Selbstanzeige" im von Ihnen genannten Sinne wird nicht notwendig ein, da hier ja nicht mit Vorsatz gehandelt wurde.

Ob man berichtete Abrechnungen einbringen soll, darüber kann man geteilter Ansicht sein. Ganz richtig wäre es natürlich, wenn man das so macht, ich persönlich würde es aber nicht tun und einmal warten, was die AMS-Abrechnung so mit sich bringt (das ist aber nur meine persönliche Ansicht dazu).

Betreffend die "Zusatzfrage" kann ich leider nichts sagen, da im Sachverhalt außer "Pensionsbezug" nichts Weiteres steht. Das müsste man sich aber anhand der konkreten Einzelfalldaten ansehen.
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Kurzarbeitsbeihilfe und Pension - von Andrea 2 - 24.08.2021, 16:43
RE: Kurzarbeitsbeihilfe und Pension - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.08.2021, 13:40

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