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Verlustersatzantrag und Härtefallfond
#1
Liebe Kollegen!

Ich habe gerade mehrere Prüfungen von Verlustersatzantragen laufen.
Beim 1. Fall:
Die Prüferin möchte die Härtefallfondszahlungen als Einnahmen in den Verlustersatz einrechnen?

Ich dachte immer, dass der nur für die private Lebensführung des Klienten zählt und nicht als "Einnahme" für den Gewerbebetrieb zählt?

Beim 2. Fall ist das ein EAR: (Antrag mit Zufluss/Abflussprinzip)
Hier möchte Sie die Kurzarbeit in den Zeitraum, wo er entstanden ist und nicht wo er geflossen ist lt. AMS berücksichtigen.

Habt Ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Lg
Christa
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