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Betreuung eines covid-positiven Kindes
#1
Hallo,

wie ist aktuell die Situation bei der notwendigen Betreuung eines unter-10 jährigen Kindes, das covid-positiv ist?
Die Mutter war von Montag bis Mittwoch als Kontaktperson unter Quarantäne, diese wurde jedoch am Mittwoch aufgrund des negativen Testergebnisses aufgehoben. Da sie voll geimpft ist, gilt sie nur als K2 und dürfte daher arbeiten gehen.
Soweit ich das sehe ist die Sonderbetreuungszeit ja mit Ende des Schuljahres ausgelaufen, gibt es da nun eine eigene Regelung oder greift die normale Pflegefreistellung?
Gibt es Formen der Erstattung für den Dienstgeber?

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Verena
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#2
Für die Dauer einer behördlich angeordneten Quarantäne gibt es die Möglichkeit, das Entgelt inklusive anteiliger Sonderzahlungen und bestimmter LNK von der Bezirksverwaltungsbehörde zurückzufordern.

Ansonsten (darüber hinaus) bewegen wir uns in den sonstigen bezahlten Dienstverhinderungen aus wichtigem Grund (§ 8 Abs. 3 AngG bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB) bzw. die Pflegefreistellung nach dem Urlaubsgesetz.
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