02.09.2021, 11:12
Hallo liebe Kollegen,
bitte um Eure Meinung zu folgender Fragestellung:
muss man beim FKZ jedes Monat einzeln auf Umsatzrückgang hin prüfen oder darf man auch den gesamten Zeitraum durchschnittlich betrachten?
Beispiel:
Jan19: Umsatz 0,00
Jan21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 0%
Feb19: Umsatz 0,00
Feb21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 0%
März19: Umsatz 10.000
März21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 100%
April19: Umsatz 20.000,-
April21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 100%
Einzeln betrachtet wäre für Jan21 und Feb21 kein Anspruch gegeben.
Erfasst man den Zeitraum Jan-Apr jedoch gesamt, käme man auf einen Umsatzrückgang von 100%.
Darf hier ein Antrag auf FKZ für Jan-Apr zu 100% gestellt werden, oder nur für März-April?
bitte um Eure Meinung zu folgender Fragestellung:
muss man beim FKZ jedes Monat einzeln auf Umsatzrückgang hin prüfen oder darf man auch den gesamten Zeitraum durchschnittlich betrachten?
Beispiel:
Jan19: Umsatz 0,00
Jan21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 0%
Feb19: Umsatz 0,00
Feb21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 0%
März19: Umsatz 10.000
März21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 100%
April19: Umsatz 20.000,-
April21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 100%
Einzeln betrachtet wäre für Jan21 und Feb21 kein Anspruch gegeben.
Erfasst man den Zeitraum Jan-Apr jedoch gesamt, käme man auf einen Umsatzrückgang von 100%.
Darf hier ein Antrag auf FKZ für Jan-Apr zu 100% gestellt werden, oder nur für März-April?