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Vereinbarung über Reduktion der Konventionalstrafe für eine Konkurrenzklausel – keine neu abgeschlossene Vereinbarung – Entgeltsgrenze gilt weiterhin nicht
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Vereinbarung über Reduktion der Konventionalstrafe für eine Konkurrenzklausel – keine neu abgeschlossene Vereinbarung – Entgeltsgrenze gilt weiterhin nicht

So entschied der OGH:

Wurde zu einem Zeitpunkt eine Konkurrenzklausel vereinbart, zu dem es noch keine Entgeltsgrenze gab (im Sinne eines Mindestverdienstes, damit die Konkurrenzklausel rechtlich hält) und wurde sie zu einem späteren Zeitpunkt durch Vereinbarung abgeändert, indem die Höhe der Konventionalstrafe reduziert wurde, so änderte dies nichts an der Nichtanwendung der Entgeltsgrenze.

Die Details zu diesem Fall gibt es ausführlich dargestellt in WPA 15/2021.
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