29.09.2021, 14:48
Es wurde mit einem DN - wegen Unregelmäßigkeiten im Job - eine einvernehmliche Auflösung vereinbart. Dann hat der DN geklagt - er sei nur wegen seines Alters (über 50 Jahre) gekündigt worden und forderte 6 Monatslöhne als Entschädigung.
Bei der ersten Tagsatzung hat man sich dann auf einen fixen Bruttobetrag geeinigt.
Ende des DV war der 31.5.2021.
Meiner Meinung nach ist das keine sv-freie Abschlagszahlung, da ja nicht auf die Wiedereinstellung geklagt wurde, sondern auf eine Entschädigung. Also wäre das eine SV-pflichtige Vergleichssumme.
Wenn SV-Pflicht richtig ist: Muss ich dann eine Aufrollung für den Monat Mai machen und eine neue mBGM senden. Dann ist die Vergleichssumme und der Monatslohn vom Mai zusammen über der monatlichen SV-Höchstbemessungsgrundlage.
Bei der Lohnsteuer wären 6% Steuersatz anzuwenden, da im Abfertigungssystem neu.
Danke für eure Hilfe, aber Vergleichssumme hatte ich vor langer Zeit abgerechnet. Nun bin ich total unsicher.
Bei der ersten Tagsatzung hat man sich dann auf einen fixen Bruttobetrag geeinigt.
Ende des DV war der 31.5.2021.
Meiner Meinung nach ist das keine sv-freie Abschlagszahlung, da ja nicht auf die Wiedereinstellung geklagt wurde, sondern auf eine Entschädigung. Also wäre das eine SV-pflichtige Vergleichssumme.
Wenn SV-Pflicht richtig ist: Muss ich dann eine Aufrollung für den Monat Mai machen und eine neue mBGM senden. Dann ist die Vergleichssumme und der Monatslohn vom Mai zusammen über der monatlichen SV-Höchstbemessungsgrundlage.
Bei der Lohnsteuer wären 6% Steuersatz anzuwenden, da im Abfertigungssystem neu.
Danke für eure Hilfe, aber Vergleichssumme hatte ich vor langer Zeit abgerechnet. Nun bin ich total unsicher.