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Verlängerung der Aufwandsentschädigungsregelungen des Covid-19-Zuschussgesetzes bis zum 31.03.2022 geplant
#1
Die Aufwandsentschädigungs"wertung" im Falle von nebenberuflich tätigen unterstützenden Personen in Impf- und Teststraßen wird voraussichtlich bis zum 31. März 2022 verlängert.

Ein entsprechender Initiativantrag findet sich auf der Parlamentshomepage:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...998517.pdf
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