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Eine Klientin führt PCR Tests für Firmen durch die ihre Mitarbeiter regelmäßig testen.
Die Abstriche werden vor Ort von Rettungssanitätern durchgeführt. Bisher wurden diese als fallweise Beschäftigte abgerechnet.
Einer der Sanitäter will das lieber auf Honorarbasis machen. Er meint zu wissen, dass er das auch darf, hat aber keine näheren Infos.
Die Frage ist jetzt ob das möglich ist.
Besten Dank im Voraus!
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Die Frage bzw. Erörterung des korrekten "Vertragstypus" (Werkvertrag, freier Dienstvertrag, echter Dienstvertrag) ist regelmäßig eine Frage, bei der man sich die konkreten Tätigkeitsumstände sehr im Detail ansehen wird müssen.
Ein Werkvertrag wird schon deshalb nicht möglich sein, weil man ja hier schlecht im Voraus einen Erfolg vereinbart, der - wenn er dann eingetreten ist - zur Vertragserfüllung führt.
Der "Erfolg" ist nicht das Tätigwerden selber, sondern ein messbares Ergebnis (aus Gründen der Pietät sehe ich jetzt hier von "Beispielen", wie so etwas theoretisch aussehen könnte, einfach mal ab, weil es "absurd" ist).
Wir könnten uns maximal über das Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses unterhalten, allerdings stellt sich für mich in Anbetracht dessen, dass möglicherweise die Auszahlung der Leistungen abgabenfrei sind, die Fragen, was für einen Sinn das ergeben sollte. Eine orts- und ev auch zeitgebundene Tätigkeit, bei der dann ev. auch die Abläufe vorgegeben sind und kontrolliert werden und auch dokumentiert werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir hier von einem freien DV ausgehen können, sehr gering.
Aber ansonsten muss man sich so etwas sehr im Detail ansehen, um dann zu einem maßgeschneiderten Ergebnis zu kommen.