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Sachbezug
#1
Ein Mitarbeiter nutzt ein dienstgebereigenes Kraftfahrzeug. Er führt ein Fahrtenbuch, um die betrieblichen und privat veranlassten Fahrten aufzuzeichnen. Grundsätzlich wird die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte mit dem privaten KFZ zurückgelegt. In der Arbeitsstätte besteht ein fixer Arbeitsplatz.
 
Unklar ist uns die Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem dienstgebereigenen PKW, wenn diese im Zusammenhang mit einer Dienstreise stehen. Zum Beispiel: Der Wohnort des Dienstnehmers ist in Palt bei Krems, der Dienstort in Ottenschlag. Es steht eine Dienstreise nach Annaberg an, wobei dort ein Termin am Dienstag um 9 Uhr vereinbart wurde. Da es im konkreten Fall widersinnig wäre, am Montagabend mit dem privaten Fahrzeug nach Hause zu fahren und am Dienstag frühmorgens wieder nach Ottenschlag, um dann das Firmenauto für die Weiterreise nach Annaberg zu benützen, fährt der Dienstnehmer am Montagabend mit dem Firmen-PKW zu seinem Wohnort nach Palt. Am nächsten Tag tritt er von Palt aus die Dienstreise nach Annaberg an. Kilometer Ottenschlag – Palt 40, Kilometer Palt – Annaberg 86. Gesamtkilometer Ottenschlag – Palt – Annaberg 126. Kilometer direkte Strecke Ottenschlag – Annaberg 99. In welchem Ausmaß liegen bei der vorliegenden Konstellation private Kilometer vor?
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