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Klimaticket bei EPU
#1
Wie aus der Wortmeldung von Hr. Kurzböck zu ersehen ist, gilt für das Klimaticket dasselbe wie für das Jobticket.

Wie ist das jetzt aber für den Unternehmer selbst?

Normalerweise gilt ja für für Aufwände die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden das Aufteilungsverbot.
Gilt das auch für das Klimaticket - oder gibt es da aus umweltschutzgründen eine andere Regelung?

Vielen Dank
mfg
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