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Öffiticket übernimmt DG - Austritt
#2
Dieses Thema behandle ich übrigens ausführlich in meinem Webinar, das am 24.11.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr stattfindet.

In diesem Fall ist die "Überzeit" in der Lohnsteuer als sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 steuerpflichtig abzurechnen (im Austrittsmonat und nicht rückwirkend) sowie den Abgaben DB, DZ und KommSt zu unterwerfen, nicht aber SV und BV. Dort ist es jeweils frei.
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RE: Öffiticket übernimmt DG - Austritt - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.11.2021, 13:18

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