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Falsche KV-Einstufung wegen fehlendem Vordienstzeitennachweis
#1
Liebe Forum-Mitglieder,

muss oder kann ich die KV-Differenz einer DN nachzahlen, wenn sie bei Eintritt den Nachweis über Vordienstzeiten nicht erbracht hat und nun vorlegt?

Hintergrund:
Eintritt 1.7.2021
Trotz Aufforderung wurde der Nachweis über die Vordienstzeiten nicht erbracht.
Die Einstufung erfolgte somit lt. KV im 1. Jahr der Berufstätigkeit und wurde bis jetzt auch in der Lohnverrechnung so abgerechnet.

Jetzt kommt die DN drauf, dass Sie falsch eingestuft ist.

Muss ich diese KV-Differenz in der Einstufung nun für die Monate 7 - 10 nachzahlen oder muss ich die Änderung erst ab der November-Lohnverrechnung berücksichtigen?
Ich nehme an, dass ich es freiwillig jedenfalls nachzahlen kann, oder?

Danke und lG, Manuela
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#2
Das Schicksal betreffend die Vorlage von Vordienstzeitennachweisen für die Einstufung wird in den Kollektivverträgen jeweils unterschiedlich geregelt.

Es ist aber häufig so, dass man den Arbeitnehmer ein bis zweimal an diese Vorlagepflicht erinnern muss, damit dann bei weiterem Ignorieren ein allfälliger Entfall des Einstufungsvorteils eintreten darf.

Auch kann es sein, dass der Anspruch auf das höhere Entgelt bereits laut KV verfallen ist, weil bereits Verfallfristen hier abgelaufen sind.
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#3
Danke!!
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