Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wiedereinstellungszusage - Einvernehmliche Lösung wegen Lockdown
#1
Müssen offene Urlaube, Zeitguthaben endabgerechnet werden, wenn das Dienstverhältnis "lockdownbedingt" einvernehmlich beendet wird mit Wiedereinstellungszusage nach dem Lockdown?

Viele Betriebe haben bisher die Mitarbeiter "mitgenommen" und Kurzarbeit beantragt. Da auch hier Kosten im Unternehmen verbleiben fragen die Klienten vermehrt ob o.a. Möglichkeit besteht.

Bitte Herr Kurzböck um Antwort

Vielen Dank!
Zitieren
#2
Sagen wir so: die Chance lebt, dass im Falle einer derartigen Vorgangsweise dies nicht als Austritt und Wiedereintritt und dazwischen als Arbeitslosigkeit anerkannt wird.

Das AMS wird das wohl wieder etwas näher beäugen, weshalb aus dieser Sicht empfohlen wird, die offenen Ansprüche zur Auszahlung zu bringen, da es sonst sein kann, dass kein Arbeitslosengeld bezahlt wird (diese Erfahrung hatten wir im ersten Lockdown nämlich zu Hauf gemacht).
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste