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Kinderbetreuungsgeld an Familienbeihilfenbezug bei getrennt lebenden Eltern gekoppelt – keine Verfassungswidrigkeit
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Kinderbetreuungsgeld an Familienbeihilfenbezug bei getrennt lebenden Eltern gekoppelt – keine Verfassungswidrigkeit


VfGH G-41/2021 vom 8. Juni 2021
§ 2 Abs. 8 KBGG


Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes:

1. Dass die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes im Falle getrennt lebender Eltern an den tatsächlichen Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt ist und somit jenem Elternteil NICHT zusteht, der die Familienbeihilfe nicht bezieht, macht diese Regelung nicht verfassungswidrig.

2. Dem Gesetzgeber steht es frei, ein Kinderbetreuungsgeld zu gewähren oder nicht (VfSlg 17.954/2006). Es ist ihm gestattet, einfache und leicht handhabbare Regelungen zu treffen und von einer Durchschnittbetrachtung auszugehen. Nicht jede Unbilligkeit, die eine einheitliche Regelung mit sich bringt, ist dabei bereits als unsachlich zu werten; auch das Entstehen von Härtefällen macht für sich alleine eine Regelung noch nicht unsachlich.
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