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Wiedereinführung von Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit oder Quarantäne
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Wiedereinführung von Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit oder Quarantäne

Das Pendlerpauschale wird trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit in den Monaten November und Dezember 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor dem Lockdown gewährt.

Die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z.B. für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (für Überstunden) bleibt trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor dem Lockdown weiter bestehen.

Weihnachtsgutscheine für Arbeitnehmer: Aufgrund der COVID-19-Krise können gewohnte Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern) oft nicht stattfinden. Der bestehende geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von 365 Euro jährlich pro Arbeitnehmer soll nicht verloren gehen. Daher können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Gutscheine bis maximal 365 Euro steuerfrei gewähren. Die Gutscheine müssen im Zeitraum November 2021 bis Jänner 2022 ausgegeben werden. Idealerweise wird der Fokus bei der Ausgabe und Einlösung der Gutscheine auf regionale Unternehmen gelegt.

Sportler/innen, Betreuer/innen und Schiedsrichter/innen profitieren trotz gesperrter Sportstätten im November und Dezember von der Steuerbefreiung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen.

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldu...ilfen.html

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR...II_A_02080

WIKU-Analyse:

Wir müssen hier noch auf die Texte warten, die ich mir so rasch es geht, besorgen werde (sind im Moment noch nicht auf der Parlamentsseite). Es sieht aber danach aus, als ob das hier die Begünstigungen wieder aufleben, die wir noch bis 30. Juni 2021 hatten.
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