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Zusatzkollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben zur Beschäftigung von Angestellten am Sonntag, den 19.12.2021
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Zusatzkollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben zur Beschäftigung von Angestellten am Sonntag, den 19.12.2021

Es wurde nachstehender Zusatzkollektivvertrag abschließen, um die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen im Handel am Sonntag den 19.12.2021 zu ermöglichen.

Die Beschäftigung ist somit zugelassen, nun bedarf es noch einer Verordnung der Landeshauptleute nach dem ÖZG, um auch die Öffnung der Geschäfte zuzulassen. Es ist davon auszugehen, dass dies in den nächsten Tagen erfolgen wird. Wir werden selbstverständlich umgehend informieren.

Die Arbeitnehmer*nnen erhalten für die geleisteten Arbeitsstunden am Sonntag gemäß dem Kollektivvertrag für die Angestellten und Lehrlinge im Handel 100%ige Überstunden.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung im Arbeitsruhegesetz steht den ArbeitnehmerInnen eine Ersatzruhe im selben Ausmaß der geleisteten Arbeitsstunden zu.

https://www.wko.at/service/kollektivvert...andel.html
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