06.12.2021, 16:02
Weder noch.
Es gilt "Freie Vereinbarung", weil es keine KV-Regelung gibt. Das ist ein recht häufig vorkommendes Thema in Branchen, in denen es zwar für die Angestellten Kollektivverträge gibt, nicht aber für die Arbeiter*innen.
Es gibt somit auch keinen Sonderzahlungsanspruch (vereinbaren kann man das natürlich immer).
Es gilt "Freie Vereinbarung", weil es keine KV-Regelung gibt. Das ist ein recht häufig vorkommendes Thema in Branchen, in denen es zwar für die Angestellten Kollektivverträge gibt, nicht aber für die Arbeiter*innen.
Es gibt somit auch keinen Sonderzahlungsanspruch (vereinbaren kann man das natürlich immer).