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Reinigungskraft bei Ziviltechniker
#2
Weder noch.

Es gilt "Freie Vereinbarung", weil es keine KV-Regelung gibt. Das ist ein recht häufig vorkommendes Thema in Branchen, in denen es zwar für die Angestellten Kollektivverträge gibt, nicht aber für die Arbeiter*innen.

Es gibt somit auch keinen Sonderzahlungsanspruch (vereinbaren kann man das natürlich immer).
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RE: Reinigungskraft bei Ziviltechniker - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2021, 16:02

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