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Pauschale (SV-)Nachzahlungen bei GPLA/GPLB
#1
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgenden Sachverhalt und nachstehend zwei Fragen dazu.

Bei einer Klientin ist es im Zuge einer GPLB zu einer pauschalen Nachforderung in Höhe von € 75.000,00 gekommen (für 4 Jahre), davon sind ca. € 48.000,00 DN- und DG-Anteile (SV-Beiträge).

Lt. Prüforgan sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen. Nachdem es Differenzen zwischen den Öffnungszeiten und der Summe der aufgezeichneten Arbeitsstunden der angemeldeten Dienstnehmer gibt, sind die Fehlstunden als "Schwarzlöhne" anzusehen.

Nun zu den Fragen:
1. Ist es "normal" bzw. üblich, dass solch erhebliche Abgaben-Nachzahlungen ohne eine konkrete Zuordnung zu einem Dienstnehmer vorgeschrieben werden? 
2. Muss nicht festgestellt werden, welchen Personen/DN diese SV-Beiträge zuzuordnen sind?

Eventuell gab es so einen Fall in den letzten Jahren, wo es bei einer Prüfung zu solchen pauschalen Nachforderungen gekommen ist.

Vielen Dank im Voraus!

MfG,

LR
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#2
Es gibt eigentlich höchstgerichtliche Rechtsprechung (Verwaltungsgerichtshof), wonach im Falle einer Beitragsnachforderung (nicht Lohnsteuernachforderung) im Zuge einer Lohnabgabenprüfung eine konkrete Aufteilung der Beitragsgrundlagen auf die betroffenen Dienstnehmer*innen zu erfolgen hat.

In Ihrem Fall hat der Prüfer ev. ein kleines Zeitproblem.

Spontan würde ich sagen: lassen Sie ihn einen Bescheid dazu ausstellen (Verlangen Sie einen Bescheid dazu, falls nicht automatisch einer kommt).

Aber so ist das eher nicht wirklich legal.
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