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Urlaub am 24. bzw. 31.
#1
Guten Morgen Herr Kurzböck,

Wenn der KV sagt, das die Arbeitszeit am 24./31. unter Fortzahlung des Entgelts um 12.00 Uhr endet - dieses Jahr sind diese Tage ja Freitage - man an diesen Tagen sowieso nur bis 12.00 Uhr arbeitet, muss man sich trotzdem einen halben Urlaubstag nehmen - liege ich da richtig.
Danke für Ihr Feedback.
LG Muck Manuela
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#2
Urlaubstage sind generell (d. h. von Gesetzes wegen) ganztägig (kann man also nur in ganzen Tagen abbuchen)

Dies ist völlig unabhängig davon, ob man einen halben Tag (bis 12 Uhr) gearbeitet hätte oder einen ganzen Tag (zB bis 17 Uhr).

Man kann natürlich diese Angelegenheiten günstiger regeln (zB indem die stundenweise Verwaltung vereinbart wird bzw. dass man sich einigt, dass man nur einen halben Urlaubstag konsumiert)
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