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Langzeit-Kurzarbeitsbonus und Saisonstarthilfe - zwei wichtige Änderungen
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BM Kocher vom Arbeitsministerium informierte heute die Öffentlichkeit über zwei wesentliche Änderungen betreffend den Langzeit-Kurzarbeitsbonus sowie die Saisonstarthilfe.

1. Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Bis dato war vorgesehen, dass eine der elementaren Voraussetzungen war, dass man zumindest für einen Tag im November 2021 in Kurzarbeit sein musste. Das wird geändert dahingehend, dass man im Dezember 2021 in Kurzarbeit sein muss (neben der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen).


2. Saisonstarthilfe:

Hier gibt es nun die Änderung, dass die Beschäftigungsaufnahme bis zum 17. Dezember 2021 erfolgt sein muss (anstelle wie bisher: bis zum 12. Dezember 2021). Vermutlich hat dies auch Auswirkungen auf die Wohnsitzmeldung, die vermutlich auch bis spätestens 17. Dezember 2021 in Österreich erfolgt sein muss (das geht aber aus den Presseaussendungen direkt nicht hervor, war aber im ursprünglichen Richtlinienentwurfstext direkt aneinander gekoppelt).
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