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IT-Kollektivvertrag - KV-Abschluss 2022
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IT-Kollektivvertrag - KV-Abschluss 2022

Zu den Änderungen, die mit 1.1.2022 in Kraft treten werden ,geht es hier:

https://www.wko.at/branchen/information-...rtrag.html

Im Rahmenrecht wird es folgende Änderung geben:

Rahmenrecht

(Nicht-) Erreichbarkeit
§ 4 II Abs 1 IT-KV wird wie folgt ergänzt:
„Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, die Einführung der gleitenden Arbeitszeit einschließlich der fiktiven täglichen Normalarbeitszeit bei gleitender Arbeitszeit, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit, auch im Sinne der digitalen und telefonischen Erreichbarkeit, sowie die Lage der Pausen sind aufgrund obiger Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebserfordernisse durch Betriebsvereinbarung bzw in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festzulegen.“
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